Hier können wir Ihnen als TÜV zertifizierter Fachbetrieb für Rauchwarnmelder VDS nach DIN EN 14604 von der Planung über die Montage bis hin zur jährlichen Wartung ein gesamtes Konzept anbieten.
Seit 1. April 2013 werden Eigentümer zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Ab 2017 wurde diese Pflicht ausgeweitet. Seitdem müssen alle Wohnungen und Wohnhäuser mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
In § 49 Absatz 7 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO) heisst es: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31. März 2013 selbst übernommen.“
Hier gibt es viele Regeln und Vorschriften zu beachten, die nur eine extra dafür ausgebildete TÜV zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder VDS nach DIN EN 14604 erfüllen kann..